Page 65 - Sanierungs- und Entsorgungsgeräte
P. 65
Ihr Partner in Sachen Sanierungs- und Entsorgungstechnik 65
dem Verkäufer/Vermieter gehörenden Waren verkauft, ist die Garantie: Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang
Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren genau zu untersuchen (insbesondere auf Vollzähligkeit) und zu
im Verhältnis des anteiligen Wertes abgetreten. prüfen. Irgendwelche Beanstandungen oder Mängel sind sofort
schriftlich dem Verkäufer/Vermieter mitzuteilen.
Gehören die Vorbehaltswaren dem Verkäufer/Vermieter nur antei-
lig, so bemisst sich der ihm abgetretene Teil, der aus ihrem Ver- Es wird für Mängel der Lieferung in der Weise gehaftet, dass alle
kauf entstehenden Forderungen, nach seinem Eigentumsanteil. Teile unentgeltlich ausgebessert oder nach Wahl des Verkäufers/
Vermieters neu geliefert werden. Die Material- und Arbeitsfehler
Der Käufer ist ermächtigt die Forderungen aus dem Weiterverkauf (außer bei Verschleißteilen) müssen innerhalb von 12 Monaten,
treuhänderisch einzuziehen, solange wie gewährleistet ist, dass nach Eingang der Ware beim Käufer, vom Käufer als mangel-
die Forderungen des Verkäufers/Vermieters vom Käufer reguliert haft bewiesen werden. Voraussetzung für die Haftung ist, dass
werden. Der Käufer hat sich jederzeit darüber zu vergewissern, die Mängel sofort nach ihrem Auftreten schriftlich gemeldet wor-
dass, wenn er seine Kundenforderungen einzieht, auch die Be- den sind und zwar unter genauer Angabe aller Einzelheiten (Art
zahlung der Forderungen des Verkäufers/Vermieters durch ihn der festgestellten Mängel, Datum der Lieferung, Bezeichnung
gesichert ist. der Ware), die zur Nachprüfung durch den Verkäufer/Vermieter
erforderlich sind. Auf Wunsch des Verkäufers/Vermieters hat
Übersteigt der Wert der für den Verkäufer/Vermieter bestehenden der Käufer ihm die beanstandeten Stücke zur Besichtigung zu
Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20%, übersenden. Für die Vornahme der Ersatzlieferung hat der Käufer
so ist der Verkäufer/Vermieter auf Verlangen des Käufers oder die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Die Bestim-
eines durch die Übersicherung des Verkäufers/Vermieters beein- mung des Zeitpunktes dafür obliegt dem Verkäufer/Vermieter. Er-
trächtigen Dritten, insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach setzte Teile werden Eigentum des Verkäufers/Vermieters.
Wahl des Verkäufers/Vermieters verpflichtet.
Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung werden nur
Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung des Ei- dann berücksichtigt, wenn sie sofort nach Eingang der Ware
gentums des Verkäufers/Vermieters durch Dritte, hat der Käufer schriftlich mitgeteilt worden sind.
unverzüglich Mitteilung zu machen. Er ist verpflichtet, die Vorbe-
haltsware ausreichend gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf Von der Ersatzpflicht sind ausgeschlossen: Beschädigungen, die
seine Kosten zu versichern. Die Lagerung der vom Verkäufer/ durch fahrlässige oder sonstige unsachgemäße Behandlung beim
Vermieter unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist von den Käufer entstehen. Die Beweislast dafür, dass es sich nicht um
übrigen Waren getrennt vorzunehmen. solche Beschädigungen handelt, hat der Käufer.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer/Vermieter oder einem Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn Reparaturen, Veränderun-
von ihm Beauftragten jederzeit Einsicht in seine Geschäftsbücher gen oder Ersatz einzelner Teile von einer anderen Firma als der
zu gestatten, soweit dies für die Durchsetzung von Eigentumshe- des Verkäufers/Vermieters vorgenommen worden sind.
rausgabeansprüchen notwendig ist.
Für Ersatzlieferungen gelten diese Bestimmungen ebenfalls. Über
6. Mängelrüge/Gewährleistung die Ersatzlieferung hinausgehende Kosten und Schadenersatzan-
sprüche irgendwelcher Art, insbesondere Auswechslungskosten,
Bei Anlieferung der Ware hat der Käufer sie unverzüglich zu un- werden nicht vergütet.
tersuchen. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich beim Ver-
käufer/Vermieter innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung geltend 7. Gerichtstand, Erfüllungsort
zu machen. Für mangelhaft gelieferte Ware leistet der Verkäufer/
Vermieter in gleicher Art und Menge Ersatz, entsprechend den Für alle Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht maßgebend. Als
fehlerhaften, von ihm gelieferten Waren. Frachtkosten für die Gerichtsstand gilt Limburg, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
Rücksendung der fehlerhaften Ware an ihn trägt der Verkäufer/
Vermieter, weitere Frachtkosten der Käufer. Weitergehende An- Abänderungen oder Zusätze zu den obigen Verkaufs-, Liefer-
sprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Mangelfolgeschä- und Zahlungsbedinungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
den und Lagerkosten. vereinbart sind. Reisende und Handelsvertreter sind zur Abgabe
von Willenserklärungen im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwi-
Lassen sich Mängel auch durch Ersatzlieferung nicht beseitigen, schen Verkäufer/Vermieter und Käufer nicht berechtigt, auch nicht
ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurücktre- zur Entgegennahme von einseitigen rechtsgestaltenden Erklärun-
ten. Die beiderseitigen Leistungen sind zurückzugewähren, die gen. Ein Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn der Verkäufer/
Frachtkosten übernimmt der Verkäufer/Vermieter, darüber hin- Vermieter den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
ausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Sind einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam, so berührt
Angaben technischer Art gelten nicht als zugesicherte Eigen- das die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
schaften.
SES GmbH · In der Struth 16 · 65620 Waldbrunn · Telefon (0 64 79) 9 10 82 · Mail info@ses-germany.de