Page 65 - Sanierungs- und Entsorgungsgeräte
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   dem Verkäufer/Vermieter gehörenden Waren verkauft, ist die            Garantie: Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang
   Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren         genau zu untersuchen (insbesondere auf Vollzähligkeit) und zu
   im Verhältnis des anteiligen Wertes abgetreten.                       prüfen. Irgendwelche Beanstandungen oder Mängel sind sofort
                                                                         schriftlich dem Verkäufer/Vermieter mitzuteilen.
   Gehören die Vorbehaltswaren dem Verkäufer/Vermieter nur antei-
   lig, so bemisst sich der ihm abgetretene Teil, der aus ihrem Ver-     Es wird für Mängel der Lieferung in der Weise gehaftet, dass alle
   kauf entstehenden Forderungen, nach seinem Eigentumsanteil.           Teile unentgeltlich ausgebessert oder nach Wahl des Verkäufers/
                                                                         Vermieters neu geliefert werden. Die Material- und Arbeitsfehler
   Der Käufer ist ermächtigt die Forderungen aus dem Weiterverkauf       (außer bei Verschleißteilen) müssen innerhalb von 12 Monaten,
   treuhänderisch einzuziehen, solange wie gewährleistet ist, dass       nach Eingang der Ware beim Käufer, vom Käufer als mangel-
   die Forderungen des Verkäufers/Vermieters vom Käufer reguliert        haft bewiesen werden. Voraussetzung für die Haftung ist, dass
   werden. Der Käufer hat sich jederzeit darüber zu vergewissern,        die Mängel sofort nach ihrem Auftreten schriftlich gemeldet wor-
   dass, wenn er seine Kundenforderungen einzieht, auch die Be-          den sind und zwar unter genauer Angabe aller Einzelheiten (Art
   zahlung der Forderungen des Verkäufers/Vermieters durch ihn           der festgestellten Mängel, Datum der Lieferung, Bezeichnung
   gesichert ist.                                                        der Ware), die zur Nachprüfung durch den Verkäufer/Vermieter
                                                                         erforderlich sind. Auf Wunsch des Verkäufers/Vermieters hat
   Übersteigt der Wert der für den Verkäufer/Vermieter bestehenden       der Käufer ihm die beanstandeten Stücke zur Besichtigung zu
   Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20%,            übersenden. Für die Vornahme der Ersatzlieferung hat der Käufer
   so ist der Verkäufer/Vermieter auf Verlangen des Käufers oder         die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Die Bestim-
   eines durch die Übersicherung des Verkäufers/Vermieters beein-        mung des Zeitpunktes dafür obliegt dem Verkäufer/Vermieter. Er-
   trächtigen Dritten, insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach        setzte Teile werden Eigentum des Verkäufers/Vermieters.
   Wahl des Verkäufers/Vermieters verpflichtet.
                                                                         Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung werden nur
   Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung des Ei-        dann berücksichtigt, wenn sie sofort nach Eingang der Ware
   gentums des Verkäufers/Vermieters durch Dritte, hat der Käufer        schriftlich mitgeteilt worden sind.
   unverzüglich Mitteilung zu machen. Er ist verpflichtet, die Vorbe-
   haltsware ausreichend gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf           Von der Ersatzpflicht sind ausgeschlossen: Beschädigungen, die
   seine Kosten zu versichern. Die Lagerung der vom Verkäufer/           durch fahrlässige oder sonstige unsachgemäße Behandlung beim
   Vermieter unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist von den       Käufer entstehen. Die Beweislast dafür, dass es sich nicht um
   übrigen Waren getrennt vorzunehmen.                                   solche Beschädigungen handelt, hat der Käufer.

   Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer/Vermieter oder einem        Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn Reparaturen, Veränderun-
   von ihm Beauftragten jederzeit Einsicht in seine Geschäftsbücher      gen oder Ersatz einzelner Teile von einer anderen Firma als der
   zu gestatten, soweit dies für die Durchsetzung von Eigentumshe-       des Verkäufers/Vermieters vorgenommen worden sind.
   rausgabeansprüchen notwendig ist.
                                                                         Für Ersatzlieferungen gelten diese Bestimmungen ebenfalls. Über
6. Mängelrüge/Gewährleistung                                             die Ersatzlieferung hinausgehende Kosten und Schadenersatzan-
                                                                         sprüche irgendwelcher Art, insbesondere Auswechslungskosten,
   Bei Anlieferung der Ware hat der Käufer sie unverzüglich zu un-       werden nicht vergütet.
   tersuchen. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich beim Ver-
   käufer/Vermieter innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung geltend    7. Gerichtstand, Erfüllungsort
   zu machen. Für mangelhaft gelieferte Ware leistet der Verkäufer/
   Vermieter in gleicher Art und Menge Ersatz, entsprechend den          Für alle Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht maßgebend. Als
   fehlerhaften, von ihm gelieferten Waren. Frachtkosten für die         Gerichtsstand gilt Limburg, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
   Rücksendung der fehlerhaften Ware an ihn trägt der Verkäufer/
   Vermieter, weitere Frachtkosten der Käufer. Weitergehende An-         Abänderungen oder Zusätze zu den obigen Verkaufs-, Liefer-
   sprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Mangelfolgeschä-            und Zahlungsbedinungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
   den und Lagerkosten.                                                  vereinbart sind. Reisende und Handelsvertreter sind zur Abgabe
                                                                         von Willenserklärungen im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwi-
   Lassen sich Mängel auch durch Ersatzlieferung nicht beseitigen,       schen Verkäufer/Vermieter und Käufer nicht berechtigt, auch nicht
   ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurücktre-        zur Entgegennahme von einseitigen rechtsgestaltenden Erklärun-
   ten. Die beiderseitigen Leistungen sind zurückzugewähren, die         gen. Ein Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn der Verkäufer/
   Frachtkosten übernimmt der Verkäufer/Vermieter, darüber hin-          Vermieter den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
   ausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
                                                                         Sind einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam, so berührt
   Angaben technischer Art gelten nicht als zugesicherte Eigen-          das die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
   schaften.

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