Page 27 - Sanierung- und Entstaubungssysteme GmbH
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der SES GmbH
1. Geltung, Angebot und Abschluss Der Käufer ist ermächtigt die Forderungen aus dem Weiterverkauf treu händerisch einzuziehen,
Unsere Angebote sind freibleibend auch wenn Waren „wie gehabt“ angeboten werden. solange wie gewährleistet ist, dass die Forderungen des Verkäufers/Vermieters vom Käufer regu-
liert werden. Der Käufer hat sich jederzeit darüber zu vergewissern, dass, wenn er seine Kunden-
Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht. forderungen einzieht, auch die Bezahlung der Forderungen des Verkäufers/Vermieters durch ihn
Angegebene Preise gelten ab Werk, frei Waggon oder Lastzug verladen. Eventuell erforderliche gesichert ist.
Verpackung wird gesondert berechnet und nicht zurück genommen. Nach Zugang der Auftragsbe- Übersteigt der Wert der für den Verkäufer/Vermieter bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen
stätigung, sich ergebende Rohstoff- oder Lohnerhöhungen, auch erhöhte Fracht- oder Zollkosten insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer/Vermieter auf Verlangen des Käufers oder eines
sowie sonstige ähnliche Ereignisse, berechtigen den Verkäufer/Vermieter entweder vom Vertrage durch die Übersicherung des Verkäufers/Vermieters beeinträchtigen Dritten, insoweit zur Freigabe
zurückzutreten oder eine angemessene Preiserhöhung zu fordern. von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers/Vermieters verpflichtet.
2. Lieferbedingungen, Haftungsbegrenzung Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung des Eigentums des Verkäufers/Vermieters
Angegebene Lieferzeiten sind für den Verkäufer/Vermieter unverbindlich. Sind dennoch Lieferfristen durch Dritte, hat der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen. Er ist verpflichtet, die Vorbehalts-
vereinbart, ist jeder Schadenersatzanspruch aus der Überschreitung der Lieferzeit ausgeschlossen, ware ausreichend gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf seine Kosten zu versichern. Die Lagerung
sofern er nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Die Gefahr geht mit der Verladung der der vom Verkäufer/Vermieter unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist von den übrigen Waren
Ware am Werk auf den Käufer/Mieter über, auch soweit frachtfrei vom Verkäufer/Vermieter geliefert getrennt vorzunehmen.
wird. Führt der Verkäufer/Vermieter den Versand mit eigenen Fahrzeugen aus, ändert dies nichts am Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer/Vermieter oder einem von ihm Beauftragten jederzeit
Gefahrübergang. Die Haftung wird auf die Leistungen der Betriebs- und Kfz-Haftpflichtversicherung Einsicht in seine Geschäftsbücher zu gestatten, soweit dies für die Durchsetzung von Eigentumshe-
begrenzt. rausgabeansprüchen notwendig ist.
3. Gefahrenübergang, Verzug 6. Mängelrüge/Gewährleistung
Sollte bei Rückmeldung der angemieteten Geräte das Gerät nicht direkt am nächsten Tage abgeholt Bei Anlieferung der Ware hat der Käufer sie unverzüglich zu untersuchen. Gewährleistungsansprü-
werden können, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Geräte nicht entwendet bzw. beschä- che sind schriftlich beim Verkäufer/Vermieter innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung geltend zu
digt werden. Die Mietzeit beträgt mindestens 4 Wochen (Sonn- und Feiertage werden mitberech- machen. Für mangelhaft gelieferte Ware leistet der Verkäufer/ Vermieter in gleicher Art und Menge
net). Die Miete ist im Voraus zu zahlen. Ersatz, entsprechend den fehlerhaften, von ihm gelieferten Waren. Frachtkosten für die Rücksen-
Bei Kauf/Miete auf Abruf ohne Zeitbestimmung oder auf Abruf nach Bedarf hat der Käufer die ge- dung der fehlerhaften Ware an ihn trägt der Verkäufer/Vermieter, weitere Frachtkosten der Käufer.
samte Menge der Ware innerhalb von drei Monaten, vom Tage der Auftragsbestätigung an ge- Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Mangelfolgeschäden und Lagerkos-
rechnet, abzurufen. Termingerecht als versandbereit gemeldete Waren müssen zum Termin sofort ten.
abgenommen werden, andernfalls ist der Lieferer berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers Lassen sich Mängel auch durch Ersatzlieferung nicht beseitigen, ist der Verkäufer/Vermieter be-
nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen oder über die Ware, auch wenn sie rechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Die beiderseitigen Leistungen sind zurückzugewähren, die
bereits in Rechnung gestellt ist, anderweitig zu verfügen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Frachtkosten übernimmt der Verkäufer/Vermieter, darüber hinausgehende Ansprüche sind ausge-
Verkehrssperre oder sonstiger durch den Verkäufer/Vermieter nicht zu vertretender Umstände nicht schlossen.
erfolgen kann. Angaben technischer Art gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften.
4. Zahlungsbedingungen Garantie: Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang genau zu untersuchen (insbe-
Zahlung erfolgt in Bar. sondere auf Vollzähligkeit) und zu prüfen. Irgendwelche Beanstandungen oder Mängel sind sofort
Innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto. schriftlich dem Verkäufer/Vermieter mitzuteilen.
Innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Es wird für Mängel der Lieferung in der Weise gehaftet, dass alle Teile unentgeltlich ausgebessert
Bei Hereinnahme von Kundenwechseln und Eigenakzepten des Käufers, die gesondert vereinbart oder nach Wahl des Verkäufers/Vermieters neu geliefert werden. Die Material- und Arbeitsfehler
werden müssen und zu der sich der Verkäufer/Vermieter nicht verpflichtet, übernimmt der Käufer (außer bei Verschleißteilen) müssen innerhalb von 12 Monaten, nach Eingang der Ware beim Käu-
sämtliche Kosten einschließlich Diskontspesen, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist. fer, vom Käufer als mangelhaft bewiesen werden. Voraussetzung für die Haftung ist, dass die Män-
Barzahlungen, Banküberweisungen und Scheckzahlungen, die gegen Übersendung eines von Ver- gel sofort nach ihrem Auftreten schriftlich gemeldet worden sind und zwar unter genauer Angabe
käufer/Vermieter ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als aller Einzelheiten (Art der festgestellten Mängel, Datum der Lieferung, Bezeichnung der Ware), die
Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist. zur Nachprüfung durch den Verkäufer/Vermieter erforderlich sind. Auf Wunsch des Verkäufers/
Zahlt der Käufer nicht innerhalb der Zahlungsfristen, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Er hat Vermieters hat der Käufer ihm die beanstandeten Stücke zur Besichtigung zu über senden. Für die
sodann Verzugszinsen zu zahlen in Höhe des Kreditzinssatzes, den der Verkäufer/Vermieter an seine Vornahme der Ersatzlieferung hat der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Hausbank zahlt. Die Bestimmung des Zeitpunktes dafür obliegt dem Verkäufer/Vermieter. Ersetzte Teile werden Ei-
Aufrechnungsrechte bestehen nur, soweit drei Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig ti- gentum des Verkäufers/ Vermieters.
tuliert sind. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort
Hat der Verkäufer/Vermieter begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt worden sind.
des Käufers nach Auftragsbestätigung, so kann er Vorkasse verlangen und seine Lieferung davon Von der Ersatzpflicht sind ausgeschlossen: Beschädigungen, die durch fahrlässige oder sonstige
abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten, insbesondere Rückgabe der Ware verlangen. unsachgemäße Behandlung beim Käufer entstehen. Die Beweislast dafür, dass es sich nicht um
Begründet ist ein Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, besonders dann, wenn zu solche Beschädigungen handelt, hat der Käufer.
Lasten des Käufers ein Scheck- oder Wechselprotest angebracht ist. Der Verkäufer/Vermieter kann Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn Reparaturen, Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile von
dann auch eventuell gegebene Wechsel des Käufers sofort fälligstellen und Barzahlung verlangen. einer anderen Firma als der des Verkäufers/Vermieters vorgenommen worden sind.
5. Eigentumsvorbehalt Für Ersatzlieferungen gelten diese Bestimmungen ebenfalls. Über die Ersatzlieferung hinausgehen-
Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben Eigentum des Verkäufers/Ver- de Kosten und Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Auswechslungskosten,
mieters bis zur vollen Bezahlung seiner sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen werden nicht vergütet.
aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Auch zur Absicherung einer Saldoforderung des 7. Gerichtstand, Erfüllungsort
Verkäufers/Vermieters gegenüber dem Käufer bei laufender Rechnung. Auf den Grund des Zah- Für alle Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht maßgebend. Als Gerichtsstand gilt Limburg, sofern
lungsanspruchs kommt es nicht an. Der Käufer ver- oder bearbeitet die Waren für den Verkäufer/ der Kunde Vollkaufmann ist.
Vermieter, die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung des Vorbehalts des Verkäufers/Vermieters. Abänderungen oder Zusätze zu den obigen Verkaufs-, Lieferund Zahlungsbedinungen sind nur
Bei Verarbeitung mit fremden, nicht dem Verkäufer/Vermieter gehörenden Waren durch den Käufer, wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Reisende und Handelsvertreter sind zur Abgabe von
wird der Verkäufer/ Vermieter Miteigentümer an der neuen im Verhältnis des Wertes seiner Waren Willenserklärungen im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen Verkäufer/Vermieter und Käufer
zu den fremden verarbeiteten, wobei der Wert des fertiggestellten Produkts nach dem Verkaufspreis nicht berechtigt, auch nicht zur Entgegennahme von einseitigen rechtsgestaltenden Erklärungen.Ein
des Käufers zu bemessen ist. Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn der Verkäufer/Vermieter den Auftrag schriftlich bestätigt
Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abneh- hat.
mern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Sind einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam, so berührt das die Wirksamkeit der Bedin-
Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an den Verkäu- gungen im Übrigen nicht.
fer/Vermieter abgetreten. Werden Vorbehaltswaren vom Käufer zusammen mit fremden, nicht dem
Verkäufer/Vermieter gehörenden Waren verkauft, ist die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes 27
der Vor behaltswaren im Verhältnis des anteiligen Wertes abgetreten.
Gehören die Vorbehaltswaren dem Verkäufer/Vermieter nur anteilig, so bemisst sich der ihm ab-
getretene Teil, der aus ihrem Verkauf entstehenden Forderungen, nach seinem Eigentumsanteil.