Wartung von Atemschutzgeräten

Wir übernehmen die Wartungen und Reparaturen von Scott Atemschutzgeräten nach BGR/GUV-R 190 (DGUV Regel 112 – 190). Diese Richtlinie schreibt vor, dass Vollmasken und Gebläseunterstützte Atemschutzgeräte halbjährlich gereinigt, desinfiziert und auf Funktion geprüft werden müssen. Auf Anfrage können wir selbstverständlich auch die Wartung und Reparatur von anderen gängigen Herstellern durchführen. Unser zertifiziertes und geschultes Fachpersonal übernimmt folgende Leistungen:

Wartung von Atemschutzgeräten

Atemschutzmasken (Voll- und Halbmasken):

  • Dichtigkeitsprüfung auf dem Prüfkopf
  • Sichtprüfung (Zustand der Kopfbebänderung, Sichtscheibe, Innenmaske, Maskenkörper)
  • Reinigung und Desinfektion
  • Prüf- und Wartungsbericht
  • Durchführung der erforderlichen Reparaturen nach Freigabe des Kostenvoranschlages
Atemschutzgebläse

Atemschutzgebläse:

  • Funktionsprüfung (Luftstrom, Kapazität der Batterie durch eine Computeranalyse der Scott Software)
  • Reinigung und Desinfektion
  • Prüf- und Wartungsbericht
  • Durchführung der erforderlichen Reparaturen nach Freigabe des Kostenvoranschlages

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